•Wie wird gefördert ? Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt. •Was wird gefördert und in welcher Höhe ? Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen, bis zu € 1.500,-- bei Anlagen zur Videoüberwachung (in Kombination mit Alarmanlage) bis zu € 1.000,-- bei Sicherheitstüren der Widerstandsklasse von mindestens 2 (Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) bis zu € 4.000,-- bei Sicherheitstüren und Sicherheitsfenstern der Widerstandsklasse von mindestens 2 (bei einem Eigenheim oder Wohnhaus) •Wer kann um die Förderung ansuchen ? Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte •Die Richtlinie für die Förderung Sicheres Wohnen ist mit 31.12.2010 befristet.
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Förderung für Sicheres Wohnen
Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses. Es bietet einen einmaligen Zuschuss zum Einbau von mechanischen oder elektronischen Sicherungsmaßnahmen.
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